Arbeitslose ohne Leistungsbezug sind seit dem 01.04.2007 nach dem Ende des Bezugs von ALG I per Gesetz weiter pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich nicht mehr wie vor dem 01.04.2007 "freiwillig" versichern können dies aber nach wie vor tun. Geführt werden Sie in der Krankenversicherung in jedem Fall als freiwillig versichert. Hieraus resultiert (zumindest wird der Beitragsunterschied so begründet) eine massive Beitragsungerechtigkeit. Ein nicht selbststaendiger pflichtversicherter Arbeitsloser ohne Leistungsbezug ohne oder mit einem geringen Einkommen (Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Zinsen auf Sparvermögen,...) zahlt einen monatlichen Mindestbeitrag (KV+PV+ZB) von ca. 207 Euro. Ein pflichtversicherter Midijobber mit einem Bruttoverdienst von 450,01 Euro zahlt als Arbeitnehmer gar nichts und sein Arbeitgeber bezahlt monatlich ca. 65,-Euro, auch wenn der Arbeitnehmer zusaetzlich noch 35.000 Euro aus Verpachtung für Land (z.B. Windkraftanlage) als Einnahmen hat. Absolut unverstaendlich. Begründet wurde und wird diese Ungleichbehandlung damit, dass der Arbeitslose ohne Leistungsbezug ja freiwillig versichert sei und somit kein Mitglied der Solidargemeinschaft. Seit dem 01.04.2007 stimmt dies aber gar nicht mehr. Seitdem ist er pflichtversichert als freiwillig Versicherter. Ein Widerspruch in sich. Man sollte eine neue Kategorie einführen, die unmissverstaendlich klarstellt, dass es sich nicht um einen freiwillig Versicherten handelt; z.B. pflichtversichert_oA (=pflichtversichert ohne Arbeitgeber). Hieraus resultierend muss automatisch eine Beitragsanpassung erfolgen. Der Arbeitslose ohne Leistungbezug, der ja sowieso nur ein Maximalarbeitseinkommen von 450,- Euro erzielen kann, denn sonst waere es ein sozialversicherungspflichtiger Midijobber, sollte einen Festbeitrag von 65,- Euro zahlen. Deshalb habe ich eine Petition erstellt, die fordert dass der Versichertenstatus des Arbeitslosen ohne Leistungsbezug aendert. Diese habe ich beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Mit der Petition wird gefordert, für (nicht selbststaendige) Arbeitslose ohne Leistungsbezug in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen neuen Versicherungsstatus/Versichertenstatus "pflichtversichert_oA" ( = pflichtversichert ohne Arbeitgeber) rückwirkend ab dem 01.04.2007 zu schaffen und diese dort auch einzuordnen anstatt diese einzuordnen als versichert als freiwillig Versicherte.
Warum ist das wichtig? Begründung: Wer heutzutage als zuvor Pflichtversicherter als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug (i.F. abg. mit AoL) aus der GKV herausfaellt, wird in jedem Fall obligatorisch (= pflicht- bzw. zwangsversichert) per Gesetz seit dem 01 . August 2013 weiterversichert gemaess SGB V §188 Absatz 4. Trotz Pflichtversicherung wird der AoL bei seiner Krankenversicherung geführt als versichert als freiwillig Versicherter. Zwischen dem 1.04.2007 und dem 01.08.2013 war ein AoL versicherungspflichtig gemaeß SGB V §5 Absatz 1 Nummer 13. Vom 1.04.2007 bis heute konnte und kann sich der AoL auch gemäß SGB V §9 Absatz 1 Nr. 1 freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Tut/tat er es nicht, wird/wurde er pflichtversichert. Im Gegensatz zu vor dem 01.04.2007 kann ein AoL heute nur aus der Versicherung austreten, wenn er anderweitig versichert wird. Versicherte man sich vor dem 01.04.2007 nicht freiwillig selbst, so war und blieb man auch weiterhin unversichert. Ein fundamentaler Unterschied zu heute. Jemand, der heutzutage (seit dem 01.04.2007) ein AoL ist, ist plichtversichert (= zwangsversichert) und nicht etwa, wie es tatsaechlich gehandhabt wird, versichert als freiwillig Versicherter. Diese Einordnung bzw. dieser Status ist schlichtweg eher nicht der Situation des AoL entsprechend. Ein Pflichtversicherter kann nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein. Das widerspricht sich in sich . Aber es gibt auch einen Unterschied zu dem "normalen" Pflichtversicherten, dieser pflichtv? Wie bei jedem anderen Pflichtversicherten koennen und duerfen andere Einkommen als Arbeitseinkommen nicht(!) beruecksichtigt werden . Allerdings muss der Pflichtversicherte_oA auch den Arbeitgeberbeitrag zahlen, er hat schliesslich keinen Arbeitgeber. Ein Pflichtversicherter_oA hat entweder keinen Job und somit kein Arbeitseinkommen oder einen Minijob. Strenggenommen ist nur jemand gaenzlich ohne Arbeitseinkommen ein AoL. Minijobber ohne anderweitige Versicherung z.B. Familienmitversicherung sollen eben wegen dieses Mangels trotzdem auch zu den Pflichversicherten_oA gehören, Ein Midijobber [Einkommen ab 450,01 (ab 1.10.2022 520,01) Euro] ist kein AoL; er ist ein sozialversicherungspflichtiger (AV+RV+KV+PV) Pflichtversicherter. Der Festbeitrag für einen Pflichtversicherten_oA (Einkommen zwischen 0 und 520,01 Euro) sollte der Höhe des AG- und AN-Anteil eines Midijobbers mit 520,01 Euro entsprechen. Weitere Überlegungen: Ein nicht selbsstaendiger AoL mit ohne oder nur einem geringen Einkommen (0-450,-Euro,...danach ist er kein AoL mehr sondern ein Midijobber) ist seit dem 01.04.2007 ein Pflichtversicherter (!) in der GKV und wird dort sowohl status- als auch beitragstechnisch gefuehrt als freiwillig Versicherter mit einen monatlichen (Mindest-) Beitrag (KV + PV + ZB) von ca.207 Euro. Zum Vergleich bezahlt ab dem 01.10.2022 ein Midijobber mit einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro der AN 0 Euro und der AG ca 160 Euro an Gesamtsozialabgaben (KV + PV + ZB + AV + RV). Andere Einkommen als Arbeitseinkommen spielen in der Berechnung keine Rolle. Dies gilt auch für jemand mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro durch Verpachtung von Land an einen Windkraftanlagenbetreiber. Diese massive Ungleichbehandlung Pflichtversicherter ist abzustellen durch den veraenderten Versichertenstatus.
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